Betrachtet man sich die Autonomie Südtirols genauer, so fällt auf, dass die Zuständigkeiten in drei Teile aufgeteilt wurden: in primäre, sekundäre und tertiäre Zuständigkeiten.
Dabei stellen die primären Zuständigkeiten die oberste Ebene und damit die größtmögliche Autonomie dar. Genauer gesagt kann das Land hier fast uneingeschränkt selbständig handeln und auch die Gesetzgebungsbefugnis muss nicht mit dem Staat geteilt werden. Es existieren nur sehr wenige Schranken, die beachtet werden müssen (Verfassung, Grundsätze der italienischen Rechtsordnung, grundlegende Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik, internationalen Verpflichtungen Italiens, nationale Interessen). Im Folgenden werden einige dieser Zuständigkeiten aufgelistet, jedoch nicht in vollständiger Anzahl. Es soll lediglich ein kurzer Überblick gegeben werden, um sich ein grobes Bild der Autonomie machen zu können:Ordnung der Landesämter und des zugeordneten PersonalsOrtsnamensgebung, mit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit im Gebiet der Provinz Bozen;Raumordnung und Bauleitpläne;LandschaftsschutzStraßenwesen, Wasserleitungen und öffentliche Arbeiten im Interessenbereich der Provinz;Die zweite Ebene ist geregelt durch die sekundären Zuständigkeiten, Grundlage des Rahmens ist die staatliche Gesetzgebung. Im Gegensatz zu den primären Zuständigkeiten kann diese nicht selbständig wahrgenommen werden, vielmehr wird sie mit dem Staat geteilt, wodurch der normative Spielraum des Landes eingeschränkt wird.

Man könnte auch sagen, der Staat regelt das Grundsätzliche, das Land ist für Details zuständig. Zur genaueren Betrachtung sind auch hier einige Beispiele angegeben:Ortspolizei in Stadt und LandUnterricht an Grund- und Sekundarschulen
Handel
Sport und Freizeitgestaltung mit den entsprechenden Anlagen und Einrichtungen
Auf der untersten Ebene sind die tertiären Zuständigkeiten angesiedelt, allerdings beschränkt sich hier die Gesetzgebungsbefugnis lediglich auf die „Ergänzung der staatlichen Gesetzesbestimmungen“. Möglich ist z.B. ein Ausüben dieser Befugnis im Bereich der Arbeitsvermittlung und Arbeitszuweisung.
Trotz dieser sehr weitreichenden Autonomie bleibt festzuhalten, dass mehrere Zuständigkeiten dennoch beim Staat verbleiben, wie z.B. das Steuerwesen, Militär, Polizei und Gerichtsbarkeit.
Eine weitere Besonderheit in Südtirol ist die Existenz des sogenannten ethnischen Proporzes. Das Autonomiestatut enthält dazu mehrere Bestimmungen, in denen Italienern, Deutschen und Ladinern das Recht eingeräumt wird, bei bestimmten Entscheidungen anteilig (gemäß ihres prozentualen Bevölkerungsanteiles) mitwirken zu können. Zum Tragen kommt dies vor allem bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst, bei der Zusammensetzung der Organe der örtlich öffentlichen Körperschaften und bei der Verteilung von Haushaltsmitteln des Landes zu Zwecken der Fürsorge sowie zu sozialen und kulturellen Zwecken.
Der ethnische Proporz stellt in erster Linie eine Schutzfunktion für die Minderheit der Deutschen und Ladiner in Italien dar, wobei zu erwähnen ist, dass speziell in Südtirol eigentlich die Italiener eine Minderheit darstellen, diese dort aber nicht geschützt werden. Zumindest sind Deutsch und Italienisch in Südtirol offizielle Amtssprachen, so dass immerhin in diesem Punkt keine Gruppe bevor- bzw. benachteiligt wird. Lediglich die ladinische Minderheit kommt bei dieser Regelung zu kurz, wobei neue Durchführungsbestimmungen auch dieser Sprache zum Status einer dritten Amtssprache verholfen haben.

Neben den Provinzen spielt auch die Region eine wichtige Rolle, wenn auch mittlerweile in geringerem Maße. Ebenso wie die beiden Provinzen verfügt die Region Trentino-Südtirol über primäre, sekundäre und tertiäre Zuständigkeiten. Da aber, wie vorher angesprochen, die Region ihre Vorrangstellung verloren hat, sind diese weit weniger umfangreich als bei den Provinzen. Zu den primären Zuständigkeiten gehören unter anderem:Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals;Ordnung der halbregionalen Körperschaften;
Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit,
Ordnung der Handelskammern;
Sachgebiete der sekundären Gesetzgebungsbefugnis sind die Ordnung der öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen sowie die Ordnung der Körperschaften für Boden- und Agrarkredit.
Auf der tertiären Ebene ist es der Region möglich, Ergänzungen auf dem Gebiet der Sozialvorsorge und der Sozialversicherungen zu erlassen. Weiterhin kann sie eigene autonome Institute errichten oder fördern.
Südtirol gilt heute international als Modellregion für eine Autonomie von ethnischen Minderheiten, weshalb sich seit den 90er-Jahren vor allem die Länder des ehemaligen Ostblocks an der Entwicklung der beschriebenen Provinz orientieren und versuchen, ihre Probleme anhand des Südtiroler Autonomie-Modells zu lösen.
Zwischen den verschiedenen Volksgruppen herrscht in Südtirol jedoch immer noch keine totale Übereinstimmung, was vor allem daran deutlich wird, dass die italienischsprachige Bevölkerung nicht oder nur unzureichend die deutsche Sprache beherrscht und dass diese sich vor allem auf die Stadt Bozen konzentriert, während die Deutschsprachigen in deren Umland bzw. in ländlichen Gebieten angesiedelt sind. Das Zusammenleben kann man statt als ein gemeinsames Miteinander besser als friedliches Nebeneinander bezeichnen.