Italien gliedert sich in 20 Regionen, wobei diese geringere Kompetenzen besitzen als beispielsweise die deutschen Bundesländer. Fünf Regionen erhielten aufgrund ihrer geographischen Lage, ihrer Geschichte und/oder ihrer ethnischen Zusammensetzung außerdem ein Sonderstatut, welches ihnen eine über das Normalstatut der übrigen Regionen hinausgehende Selbstverwaltung sichert. Die fünf betroffenen Regionen sind das Aostatal im Nordwesten des Landes, Friaul-Julisch Venetien im Nordosten, die beiden Inseln Sardinien und Sizilien sowie die betrachte Region Trentino-Südtirol.
Die Regionen werden weiterhin in insgesamt 108 Provinzen unterteilt und diese wiederum in Gemeinden. Im Gegensatz zu anderen Regionen unterscheidet sich Trentino-Südtirol noch in einem weiteren Punkt: Ihre beiden Provinzen sind ebenfalls autonom, so dass deren rechtliche Stellung jener einer Region gleichkommt.
In einem neuen Verfassungsgesetz aus dem Jahr 2001 wurden unter anderem das Regierungssystem, die Wahlgesetzgebung und die Bestellung der obersten politischen Organe das Landes reformiert, was zum großen Teil die Folge einer neuen Region-Provinz-Orientierung ist. Diese Reformen haben dazu geführt, dass die Region letztlich ihre Vorrangstellung und Klammerfunktion verloren hat und dadurch den beiden Provinzen Trient und Bozen somit mehr Machtbefugnisse zugesprochen wurden. Die Provinzen sind „nicht mehr die Gliederungen einer logisch vorausgesetzten Region, sondern die beiden Basiskörperschaften, auf denen die Region aufbaut.“ (Quelle: Volgger, 2002; S. 22) Daraus ergibt sich, dass die Provinzen in Zukunft selbst Entscheidungen fällen können, ohne dabei auf die jeweils andere Provinz Rücksicht nehmen zu müssen.