Nach dem Zweiten Weltkrieg keimte bei den Südtirolern nochmals die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung mit Tirol auf, allerdings wurde die Trennung mit dem Pariser Vertrag von 1946, der als Anlage dem Friedensabkommen zwischen Italien und den Alliierten beigelegt war, endgültig festgelegt. Darin wurde verankert, dass der Teil Tirols südlich des Brenners an Italien übergeht, als Schutzmacht wurde Österreich bestimmt. Weiterhin wurde in dem sogenannten Gruber-De Gasperi-Abkommen (benannt nach dem damaligen italienischen Ministerpräsidenten und Österreichs Außenminister) festgehalten, dass der Provinz Südtirol autonome Rechte verliehen werden (dies wurde im Jahr 1948 von der verfassungsgebenden Nationalversammlung genehmigt), was gleichzeitig auch die wichtigste Vereinbarung war. Außerdem wurden Südtirol noch weitere Maßnahmen zur Erhaltung des Volkscharakters und zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zugesprochen. Als Beispiel dafür gelten u.a. Schulen in der Muttersprache, Gleichstellung der deutschen Sprache, Revision der Option sowie erleichterter Warenaustausch zwischen Nord- und Südtirol.
Die Umsetzung dieser Regelungen verlief jedoch nur sehr schleppend, teilweise geschah gar nichts. Vor allem das vorgesehene Autonomiestatut nahm nur sehr schwammige Formen an, sehr zum Unmut Österreichs und der Bevölkerung Südtirols. Im Oktober 1957 wurde gar bekannt, dass das Ministerium für öffentliche Arbeiten 2,5 Milliarden Lire für die Errichtung eines neuen Stadtteiles in Bozen mit 5000 Wohnräumen, Kirchen etc. bereitgestellt hat, was eine weitere Italianisierung zur Folge gehabt hätte.

Die Bevölkerung, durch dieses Vorhaben aufgebracht, protestierte im November desselben Jahres nach einem Aufruf der Südtiroler Volkspartei aufs Heftigste. Mit dem berühmten Ausruf „Los von Trient“ proklamierten sie die schnelle Umsetzung einer eigenen Autonomie. Der Provinz wurden daraufhin 1959 weitreichende Zuständigkeiten übertragen. In der Praxis änderte sich jedoch wenig, was zu noch größerer Frustration in der Bevölkerung führte. Diese entlud sich ich in einer Serie von Bombenattentaten in der Zeit von 1956 bis 1969, die sich in erster Linie nicht gegen Menschen richtete, sondern gegen die italienische Industrie in Südtirol. Anschläge zielten v.a. auf Hochspannungsmasten, um die Stromzufuhr in diese Gebiete zu unterbrechen. Im Laufe der Zeit gab es jedoch auch menschliche Opfer.
Dem größten Anschlag auf Strommasten vom 11.Juni 1961 folgte unter anderem die Gründung der 19-er Kommission (bestehend aus sieben Südtirolern, einem Ladiner und elf Italienern), deren Aufgabe es war, der Regierung Vorschläge in Bezug auf die Südtirolfrage zu unterbreiten. Die Ergebnisse, die 1964 fertig gestellt wurden, bildeten die Grundlage für weitere Verhandlungen zwischen dem österreichischen und italienischen Außenminister, die nachfolgend sogar auf die europäische Ebene gehoben wurden. Nach langen Verhandlungen einigte man sich 1969 auf ein Maßnahmenpaket, das die Grundlage für das sogenannte Zweite Autonomiestatut bildete. Dieses sah 137 Maßnahmen vor und trat im Jahr 1972 in Kraft. Der wichtigste Inhalt dieses Statutes war das Gewähren einer weitreichenden Selbstverwaltungsbefugnis für die Provinz Südtirol, aber auch für die Provinz Trient, was zur Folge hatte, dass ein Großteil der Regionssouveränität den Provinzen übergeben wurde. Diese wurden dadurch deutlich gestärkt, die Region Trentino-Südtirol aber gleichzeitig geschwächt, so dass sie nur noch einen „Rahmen“ bildete, der die beiden Provinzen gemeinsam nach außen repräsentiert.

Die vollständige Umsetzung gelang wegen der enormen Komplexität nur bruchstückhaft und dauerte bis 1992 an. In diesem Jahr traten die letzten Änderungen in Kraft, wonach Österreich unverzüglich einer Streitbeilegungserklärung gegenüber Italien vor der UNO zugestimmt hat.
In den Folgejahren bis 1999 wurden Südtirol weitere Autonomiebestimmungen zugesagt (z.B. in Bezug auf Schule, Finanzregelungen und Energieversorgung; Übergang der staatlichen Immobilien und Flussläufe auf das Land). 1998 schlug die Südtiroler Volkspartei vor, die Region Trentino-Südtirol abzuschaffen und stattdessen eine eigene Region Südtirol („Bundesland Südtirol“) mit noch mehr Eigenständigkeit und Selbstverwaltungsbefugnissen zu errichten. Im Jahr 2001 wurden den Provinzen Südtirol und Trentino weitere Rechte übertragen (v.a. in der Gesetzgebung), so dass die beiden Provinzen weiter gestärkt und in bestimmten Fragen von Rom unabhängiger wurden.